Vor dem Amtsgericht Hamburg beginnt Anfang September ein Prozess gegen den Journalisten Carsten Janz, der in einem laufenden Verfahren wörtlich aus den Ermittlungsakten zitiert hat. Das ist nach Paragraf 353d des StGB verboten. Janz hält die Bestimmung für „pressefeindlich“ und will den Paragrafen grundsätzlich prüfen lassen. Auch der Deutsche Journalistenverband fordert, es müsse erlaubt sein, in wichtigen Verfahren „Gerichtsdokumente zu veröffentlichen“. (ms)
taz: Wegen Zitaten vor Gericht
FragDenStaat: Für die Pressefreiheit muss sich das Strafrecht ändern