Der Remer-Prozess

8. März 1952 Frankfurter Allgemeine Zeitung

Im Remer-Prozess, der für „den bedeutendsten Prozess mit politischem Hintergrund seit den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen“ gehalten wird, werden die von den Nazis als Verräter geschmähten Widerstandskämpfer rechtlich eindeutig rehabilitiert.

Otto Ernst Remer, 1944 Kommandant des Berliner Wachbataillons, wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Den Remer-Prozess setzte der damalige Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Gang, bewusst als politisches Signal gedacht. Ihm ging es um die Entkräftung von Hochverrats- und Landesverratsvorwürfen gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli, die immer wieder von Ewig-Gestrigen erhoben wurden. Wie von Otto Ernst Remer, 1944 Kommandeur des Berliner Wachbataillons und nach Kriegsende einer der Gründer der ‚Sozialistischen Reichspartei SRP‘. Über die Jan Molitor am 13. März 1952 in DIE ZEIT schrieb, „die sei nichts anderes als die wiedererstandene NSDAP“.

Remer hatte am 3. Mai 1951 auf einer Parteiveranstaltung der SRP die Attentäter des 20. Juli als Landesverräter verunglimpft: „Es wird die Zeit kommen, in der man schamhaft verschweigt, dass man zu den Leuten des 20. Juli gehört hat. Wenn man schon bereit ist, Hochverrat zu begehen, dann bleibt die Frage offen, ob nicht in sehr vielen Fällen dieser Hochverrat Landesverrat ist. Diese Verschwörer des 20. Juli sind zum Teil in hohem Maße Landesverräter gewesen, die vom Ausland bezahlt wurden.“ Und Remer präzisierte diesen Standpunkt gleich am ersten Prozesstag: Hochverrat könne man in einigen Fällen als eine Art Kavaliersvergehen ansehen, aber für Landesverrat habe er kein Verständnis.

Der Jurist Rudolf Wassermann hielt dieses Verfahren für „den bedeutendsten Prozess mit politischem Hintergrund seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen und vor dem Frankfurter Ausschwitz-Prozess“.

In dem Braunschweiger Gerichtssaal wurden die immer wieder von Nazis geschmähten und besudelten Widerstandskämpfer nun auch rechtlich eindeutig rehabilitiert. Dazu Generalstaatsanwalt Fritz Bauer: Hitler war – nach dem Strafgesetzbuch – der größte Verbrecher, sein Staat ein Unrechtsstaat. Und ein Unrechtsstaat ist überhaupt nicht hochverratsfähig!"

Otto Ernst Remer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Er entzog sich dieser Strafe durch Flucht ins Ausland.

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Beginn des Remer-Prozesses in Braunschweig: Remer bezeichnete die Verschwörer des 20. Juli 1944 als Landesverräter in hohem Maße. Erster Zeuge Otto John, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

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