Nach der Machtübernahme im Januar 1933 wurde die deutsche Presse schrittweise, aber sehr zügig gleichgeschaltet.
Am 28. Februar 1933, unmittelbar nach dem Reichstagsbrand, wurde die Pressefreiheit aufgehoben, durch eine Verordnung des Reichspräsidenten Hindenburg „zum Schutz von Volk und Staat“. Angeblich erlassen zur Abwehr kommunistischer und den Staat gefährdender Gewaltakte. Das folgende „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933 legalisierte die Knebelung der deutschen Presse durch Einführung der Zensur. Und in den Monaten Mai bis Juli 1933 wurden die linken Parteiverlage enteignet.
Die nächsten Schritte: Ab 22. September 1933 mussten sich alle Autoren, Journalisten und Künstler gemäß „Reichskulturkammergesetz“ in Berufslisten eintragen. Deren Körperschaften – eine „Reichsschrifttumskammer“ (RSK), eine „Reichspressekammer“, eine „Reichsrundfunkkammer“, eine „Reichstheaterkammer“, eine „Reichsmusikkammer“, die „Reichskammer der bildenden Künste“ sowie geplant eine „Reichsfilmkammer“ – unterstanden der Aufsicht des Ministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels.
Das „Schriftleitergesetz“ vom 4. Oktober 1933 schuf dann die Grundlage für die totale Kontrolle von Medien-Inhalten. Durch dieses Gesetz wurden die Schriftleiter (früher Chefredakteure) an die staatliche Pressepolitik gebunden. Es machte sie zu Propagandisten des Regimes, weil sie von nun an den Weisungen aus dem „Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ folgen mussten, während die Verleger die inhaltliche Kontrolle über ihre Medien verloren.
Es folgte ein Berufsverbot zunächst nur für Nicht-Arier. Bis 1945 wurden außerdem gegen rund 1.200 Journalisten Disziplinarverfahren eingeleitet, von denen nicht wenige ebenfalls zu einem Berufsverbot führten.
Das gesamte NS-Schrifttum kam Anfang 1933 bereits aus dem von Max Amann geleiteten Eher-Verlag. Ab 28. Juni 1933 wurde Amann zudem Reichsleiter für die Presse und Präsident der Reichspressekammer. Damit war Amann einer von 18 Reichsleitern, welche die Reichsleitung der NSDAP bildeten. Sein erklärtes Ziel war es, möglichst viele Verlage im Eher-Verlag zu bündeln.
So durften Schritt für Schritt Zeitungen, die auf einen konfessionellen oder beruflichen Leserkreis zugeschnitten waren oder von anderen Parteien herausgegeben wurden, nicht mehr erscheinen. Viele wurden vom Eher-Verlag vereinnahmt oder mit dessen NS-Blättern zusammengelegt. Auch Titel einer sogenannten Skandalpresse konnten willkürlich verboten werden. Jüdische Verlage und Verlagshäuser, die als Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Stiftungen, GmbHs oder Genossenschaften betrieben wurden, schloss man peu à peu von einer Mitgliedschaft im Verlegerverband aus. Ab 1935 hatte der Reichsleiter Presse sogar die Möglichkeit, Zeitungsverlage zwecks Beseitigung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse zu schließen und ab 1941 wurden Verbote für Auflagensteigerungen ausgesprochen bzw. Kürzungen der Papierlieferungen angeordnet, auch um die wenigen noch existierenden missliebigen Objekte auf diese Weise abzustrafen.
Darüber hinaus gab es eine strikte Presselenkung: Zeitungen erhielten ihre Nachrichten von amtlichen oder halbamtlichen Agenturen, vor allem vom Deutschen Nachrichtenbüro. Und die „Berliner Pressekonferenz“, bis zu ihrer Auflösung am 20. Juni 1933 von Journalisten geführt, die sich dort von Regierungsvertretern informieren ließen und diese Informationen hinterfragen konnten, wurde am 1. Juli zu einer von der NS-Regierung strikt geführten „Reichspressekonferenz“ umgewandelt. Sie bestimmte, wer sich angepasst genug verhielt, um überhaupt zugelassen zu werden. Die ausgewählten Teilnehmer erhielten dann bindende Anweisungen aus dem Propaganda-Ministerium. Die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses lag nun in den Händen einer linientreuen „Reichspresseschule“.
1944 kontrollierte die NSDAP über den Eher-Verlag oder direkt über ihre Gauleitungen 36 Prozent aller Zeitungen, die 82,5 Prozent der täglichen Auflage repräsentierten.
(hhb)